Kurzfassung:
Besitzt du einen gültigen 1968‑IDP (International Driving Permit / Internationaler Führerschein) + nationaler Führerschein → Du darfst in Sri Lanka fahren; keine Zusatzdokumente nötig (Art. 41, § 132B).
Besitz du keinen IDP (International Driving Permit / Internationaler Führerschein)? → Hol dir am BIA‑Flughafen eine temporäre srilankische Fahrerlaubnis (On‑Arrival‑Service).
Tuk‑Tuk (B1): Nicht am Flughafen erhältlich; separate Klasse/Verfahren beim Department of Motor Traffic (DMT).
Gültig oder ungültig? Was sich 2025 geändert hat
Seit 2009 gilt rechtlich: Wer einen gültigen Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen 1968 und seinen nationalen Führerschein besitzt (und vorlegen kann) , darf in Sri Lanka fahren (Motor Traffic Act § 132B). Beachte die Gültigkeitsdauer deines Internationalen Führerscheins: Der IDP gilt bis zum im Heft eingetragenen Ablaufdatum, rechtlich max. 3 Jahre ab Ausstellung.
Neu seit August 2025: Ein On‑Arrival‑Schalter am Flughafen BIA stellt bei Bedarf temporäre srilankische Lizenzen aus, falls du keinen Internationalen Führerschein hast.
Fahrgenehmigung direkt am Flughafen beantragen
Direkt nach der Ankunft in Colombo kannst du dir am Flughafen eine temporäre Fahrerlaubnis ausstellen lassen. Der neue Serviceschalter am Bandaranaike International Airport (BIA) wird von der Polizei und dem Department of Motor Traffic betrieben. Die Bearbeitung dauert, je nach Ansturm, meist zwischen 15 und 30 Minuten. Die Kosten liegen bei etwa 15.000 LKR (rund 42 €), die Gültigkeit beträgt 30 Tage. Verlängerungen sind möglich.
Die Alternative: Verkehrsamt Werahera bei Colombo
Falls du nicht über den Flughafen einreist oder die Genehmigung erst später brauchst, kannst du sie auch beim Verkehrsamt in Werahera beantragen – etwa 30 Minuten von Colombo entfernt. Auch dort gibt es einen separaten Schalter für ausländische Touristen. Die Bedingungen, Kosten und Gültigkeit sind identisch.
Brauchst du überhaupt eine Genehmigung? Das hängt von deinem Führerschein ab
Die entscheidende Frage:
Hast du einen IDP (International Driving Permit / Internationaler Führerschein)?
Wenn ja – und du zusätzlich deinen nationalen Führerschein mitbringst –, brauchst du nichts weiter. Beachte dabei die Gültigkeit deines Internationalen Führerscheins.
Ohne IDP ist die temporäre Fahrgenehmigung zwingend erforderlich. Mietwagenfirmen sind verpflichtet, deine Dokumente zu prüfen. Auch die Polizei kontrolliert regelmäßig.
IDP ist nicht gleich IDP: Sri Lanka erkennt gesetzlich nur den internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen 1968 an (Art. 41). Das steht in § 132B des Motor Traffic Act. Ein älterer 1926/1949‑IDP zählt nicht unter diese Norm.
So funktioniert die Beantragung (wenn du keinen IDP hast)
Du benötigst deinen nationalen Führerschein im Original und deinen Reisepass. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 15.000 LKR kann in der Regel bar oder per Karte bezahlt werden. Eine Prüfung musst du nicht ablegen – es handelt sich um eine reine Registrierung.
Was passiert, wenn du ohne gültige Papiere fährst?
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist, riskiert hohe Strafen. Bei Polizeikontrollen kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Außerdem entfällt im Schadensfall dein Versicherungsschutz – ein echtes Risiko. Es lohnt sich also nicht, auf gut Glück loszufahren.
Selbst fahren oder fahren lassen? Entscheidungshilfe für Reisende
Das Fahren in Sri Lanka ist nicht jedermanns Sache. Linksverkehr, spontane Manöver, Tuk-Tuks auf Schnellstraßen – gerade in Colombo oder Kandy ist das nichts für Anfänger. Außerhalb der Städte sieht das anders aus: In den Bergen oder an der Küste kann Autofahren ein Genuss sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, mietet einen Fahrer – das ist oft günstiger, als man denkt.
Führerschein & Mietwagen in Sri Lanka – auf einen Blick
– Mit gültigem internationalem Führerschein (IDP) + nationalem Führerschein: keine Genehmigung nötig
– Nur nationaler Führerschein: temporäre Fahrerlaubnis erforderlich
– Beantragung am Flughafen oder beim Department of Motor Traffic in Werahera
– Kosten: ca. 15.000 LKR
– Gültigkeit: 30 Tage (verlängerbar)
– Notwendig: Führerschein, Reisepass.
– Verstoß: Geldstrafe, Fahrzeugstilllegung, kein Versicherungsschutz
Zwischen Regelung und Realität – wie die neue Regel ankommt
Viele Reisende begrüßen die neue Lösung: Keine langen Behördengänge mehr, stattdessen direkter Service am Flughafen. Kritische Stimmen kommen von einigen Fahrverbänden, die Sicherheitsbedenken äußern. Trotzdem: Der Schritt gilt als wichtiger Beitrag zu klaren Regeln im Straßenverkehr.
Realität an der Straße: Uneinheitliche Kontrollen
Auch wenn die Anerkennung des Internationalen Führerscheins (IDP) nach dem Wiener Übereinkommen 1968 rechtlich seit 2009 gilt, erleben Urlauber weiterhin unterschiedliche Praxis bei Verkehrskontrollen:
Manche Beamte verlangen trotz gültigem 1968‑IDP zusätzlich eine temporäre srilankische Fahrerlaubnis.
Andere kennen den Temporären Führerschein nicht und möchten ausschließlich den IDP sehen.
Kurz gesagt: Die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut.
Mein Tipp:
Druck dir den gesetzlichen Beleg aus und habe ihn in allen drei Amtssprachen dabei (Englisch, Singhalesisch, Tamil). Verweise bei Bedarf explizit auf § 132B, Seite 55 der englischen Fassung. Dort steht wörtlich, dass ein „bonafide visitor“ mit gültigem IDP „shall be deemed to possess a driving licence“ und damit die im IDP eingetragenen Klassen fahren darf – unter den Bedingungen von Artikel 41 Wien 1968.
Offizielle Downloads (Regierungsdruckerei):
– Motor Traffic (Amendment) Act, No. 8 of 2009 – Englisch (PDF, § 132B auf Seite 55), Singhalesisch, Tamil. Auf der Regierungsseite „Acts of 2009“ sind alle drei Sprachfassungen verlinkt.
Englisch (PDF): https://documents.gov.lk/view/acts/2009/3/08-2009_E.pdf
Sinhala (PDF): https://documents.gov.lk/view/acts/2009/3/08-2009_S.pdf
Tamil (PDF): https://documents.gov.lk/view/acts/2009/3/08-2009_T.pdf
Zeige bei Nachfrage § 132B (engl. PDF, S. 55). 2) Lege ggf. die Singhalesisch‑ oder Tamil‑Version dazu. 3) Bleib freundlich und ruhig – das hilft fast immer.
Wenn es hakt:
- Tourism‑Hotline 1912 (verbindet dich bei Bedarf mit der Tourist Police Division).
- Tourist Police direkt: +94 11 242 1052 (offizielle Nummer der Sri Lanka Tourism‑Seite).
- Polizei‑Notruf: 118/119 (landesweiter Polizeinotruf).
Hallo, ich habe mich auf Sri Lanka umgehört, die angebl. neue Führerscheinregelung ist dort nicht bekannt. Woher stammt ihre Information, das Video könnte KI sein!? Haben Sie eine amtliche Quelle, welche ich einem kontrollierenden Polizeibeamten vorlegen kann?
Für eine Antwort danke ich, freundlichst WS
Hallo Walter,
ich habe dir die Dokumente jetzt im Artikel verlinkt: Englisch, Singalesisch und Tamil. Bitte beachten: Es gilt nur der Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen 1968. Diese muss natürlich noch gültig sein, das ist er bis zu 3 Jahre nach Ausstellungsdatum. Das ganze gilt nur in Verbindung deines gültigen nationalen Führerscheins.