Die Polizei von Sri Lanka hat neue Regelungen für Unternehmen erlassen, die dreirädrige Fahrzeuge – sogenannte Tuk-Tuks – an Touristen vermieten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit ausländischen Fahrern zu verringern.
Mit dem Anstieg der Touristen, die selbst am Steuer eines Tuk-Tuks sitzen, sei laut Polizei auch die Zahl der Unfälle gestiegen. Untersuchungen haben ergeben, dass viele dieser Touristen weder über die nötige Fahrpraxis noch über gültige Fahrerlaubnisse verfügen.
Daher gilt ab sofort: Wer als Tourist ein Tuk-Tuk mieten möchte, muss eines der folgenden drei Dokumente vorweisen können:
Einen gültigen sri-lankischen Führerschein
Einen international anerkannten Führerschein, der in Sri Lanka gültig ist und das Führen von Dreirädern einschließt
Einen gültigen Führerschein aus dem Heimatland
Die Polizei kritisierte, dass manche Vermietungsfirmen von der fehlenden Kontrolle profitieren und gezielt an Touristen ohne gültige Dokumente vermieten. Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Sollte ein Tourist ohne entsprechende Fahrerlaubnis mit einem Tuk-Tuk unterwegs sein, ist die Polizei befugt, eine Aussage vom Fahrzeughalter aufzunehmen und rechtliche Schritte einzuleiten. Das Überlassen eines Fahrzeugs an eine nicht autorisierte Person gilt nun als strafbare Handlung – es droht eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Rupien.
Die Polizei appelliert an Vermieter, die Führerscheine ihrer Kunden sorgfältig zu prüfen, bevor sie ein Fahrzeug übergeben.